Mediation

Ihr Weg zu einer einvernehmlichen Lösung

Mediation ist

  • eine Alternative zum streitigen gerichtlichen Verfahren
  • Vermittlung zwischen den Konfliktparteien
  • eine Chance, Enttäuschungen, Missverständnisse und Verletzungen anzusprechen und auszuräumen
  • Klärung der unterschiedlichen Sichtweisen
  • Streitkultur,
  • Fairness und Respekt
  • ein vertrauliches Verfahren
  • Interessenausgleich, bzw win-win-Lösung

Mediatoren helfen

  • den Prozess leiten und den Überblick behalten
  • moderieren
  • Hinter- und Beweggründe erfragen
  • allparteilich bzw. neutral bleiben, also unparteiischer Dritter sind
  • ihre Erfahrungen mit einbringen

Anwendungsgebiete

  • Familienmediation
  • Wirtschaftsmediation
  • Nachbarschaftsmediation
  • Täter-Opfer-Ausgleich
  • Schulmediation
  • Erbschaftsmediation

Wenn das Verfahren schon bei Gericht läuft…

Wenn sich die Parteien einig sind, kann der Richter das Verfahren ruhend stellen. Sie führen dann bei uns eine Mediation durch, derern Ergebnis dann vom Richter als Vergleich protokolliert wird.

Familie A und das ältere Ehepaar B sind Nachbarn und bislang immer sehr gut miteinander ausgekommen. Man grillte öfters zusammen und in der Urlaubszeit wurde gegenseitig Haus und Garten gehütet. Die Grenze zwischen beiden Grundstücken bildet eine kleine Mauer.

Die Kinder der Familie A spielen viel mit ihren Freunden im Garten. Dabei geht es nicht immer leise und gesittet zu. Landete der Ball mal im Nachbargarten, sprang eines der Kinder über das Mäuerchen in den Garten des Ehepaares B. Hin und wieder wurde dabei auch schon mal eine der von Frau B liebevoll gepflegten Blumen zertreten. Familie A hingegen ärgerte sich über die sehr hohen Bäume auf dem Nachbargrundstück, die ihnen das Licht nahmen. Um das gute Verhältnis nicht zu zerstören, brachten beide Seiten ihren Ärger nicht zur Sprache. Als bei anderer Gelegenheit die Situation dann aber doch eskalierte, entschieden sich die Familien A und B für ein Mediationsverfahren.

In der Dialogwerkstatt wurden dann zunächst mit allen Beteiligten die Grundsätze eines Mediationverfahrens besprochen. Diese Grundsätze wurden mit einer Kostenverteilungsregelung in den Mediationsvertrag aufgenommen.

Anschließend wurden gemeinsam die zu besprechenden Themen zusammengetragen.

Sehr viel Zeit nahmen sich die Mediatorinnen, um die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten zu eruieren. Hier stellte sich dann heraus, dass insbesondere Frau B sehr darunter litt, keine Kinder bekommen zu können. Auch Herr B äußerte den Wunsch, die Kinder mehr um sich zu haben. Den Eheleuten A wiederum war es ein großes Anliegen, die Kinder nicht ständig beim Spielen im Garten im Auge haben zu müssen, um sich der Haus- und Gartenarbeit widmen zu können.

In der folgenden Sitzung wurden dann Optionen und Angebote ausgetauscht und besprochen. Ergebnis dieser Verhandlung war dann die Vereinbarung, die Mauer ganz zu entfernen und einen großen gemeinsamen Garten zu gestalten. Die Zusage, die Bäume beschneiden zu lassen, stellte sich dann plötzlich als eine Selbstverständlichkeit dar.

Ergebnis dieses Mediationsverfahrens war somit eine faire, interessengerechte Befriedung des nachbarschaftlichen Konfliktes.